Dies ist eine Marketing-Anzeige. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt bzw. das Informationsdokument nach § 307 Abs. 1 und 2 KAGB sowie das Basisinformationsblatt bzw. das PRIIPs KID, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

derigo | Produkte

Offenlegung gemäß § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB: Liquiditätsplanung und Liquiditätsmanagement

 

BVT Residential USA 15

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft steuert nach Maßgabe der für das Liquiditätsmanagement geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Liquiditätsanlagen der Investmentgesellschaft mit dem Ziel, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Investmentgesellschaft sicherzustellen.

Unter Berücksichtigung der Anlagestrategie und der Liquiditätspolitik der Investmentgesellschaft steht das Zahlungsunfähigkeitsrisiko im Vordergrund des Liquiditätsmanagements.

Hierzug plant die Kapitalverwaltungsgesellschaft:

1) Zeitpunkt und Höhe der Investitionen der Investmentgesellschaft in die Projektentwicklungsgesellschaften sowie

2.) Zeitpunkt und Höhe der Auszahlungen an die Anleger (Ausschüttungen)

unter Einhaltung bestimmter Grenzen („Limite“).

Limite werden nach Maßgabe des Platzierungs- und Einzahlungsverlaufs der Einlagen sowie nach Maßgabe der Rückflüsse aus den mit der Anlagetätigkeit erzielten Liquiditätsüberschüssen so gesetzt, dass die Investmentgesellschaft sowohl die Einlageverpflichtungen in die jeweilige Projektentwicklungsgesellschaft als auch ihre sonstigen Zahlungsverpflichtungen, wie sie im
Abschnitt „Kosten“ des Verkaufsprospektes beschrieben sind, jederzeit fristgerecht erfüllen kann.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft berücksichtigt dabei den ihren Erfahrungen entsprechenden voraussichtlichen Umfang von Mittelabflüssen infolge der Ausübung gesetzlicher Widerrufsrechte von Verbrauchern, der Nichterfüllung der Einlageverpflichtung durch Anleger sowie der Ausschließung und infolge außerordentlicher gesetzlicher Kündigungsrechte von Anlegern (die stets einen wichtigen Grund voraussetzen). Gesellschaftsvertrag und Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft gewähren den Anlegern darüber hinaus keine Rechte zur Rückgabe oder zum Umtausch von Anteilen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft überwacht die Mittelzu- und -abflüsse bei der Investmentgesellschaft und sorgt mit geeigneten Limiten dafür, dass die Investmentgesellschaft für unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf, insbesondere infolge von Wiederrufen oder außerordentlicher Kündigung von Anlegern in atypischem Umfang, eine angemessene Liquiditätsreserve vorhält.

Liquiditätsanlagen erfolgen nach dem Grundsatz der Risikomischung (vgl. unter Kapitel „Anlageziele, Anlagepolitik und Anlagestrategie“ des Verkaufsprospektes).

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft führt im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang Stresstests (unter der Annahme normaler und außergewöhnlicher Liquiditätsbedingungen) durch, um Liquiditätsrisiken erkennen zu können.