Dies ist eine Marketing-Anzeige. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt bzw. das Informationsdokument nach § 307 Abs. 1 und 2 KAGB sowie das Basisinformationsblatt bzw. das PRIIPs KID, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

derigo | Produkte

Offenlegung gemäß § 300 Abs. 2 KAGB: Leverage

 

BVT Residential USA 15

 

Die Investmentgesellschaft nutzt die Hebelwirkung der Kreditaufnahme (den „Leverage“) durch die Unternehmen, an denen sie Beteiligungen erwirbt.

Die mit dem Einsatz des Leverage verbundenen Risiken sind im Abschnitt „Spezielle Risiken bei Investitionen in Projektentwicklungsgesellschaften / Projektentwicklungsrisiken“ des Verkaufsprospektes beschrieben.


Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erwartet, dass das nach den von der Verordnung (EU) Nr. 231 / 2013 vorgeschriebenen Methoden (Brutto-Methode und Commitment-Methode) berechnete Risiko der Investmentgesellschaft ihren Nettoinventarwert um maximal das 2,5-Fache übersteigt.

Während der Dauer des erstmaligen Vertriebs der Investmentgesellschaft, längstens jedoch für die Dauer von 18 Monaten ab Beginn des Vertriebs kann es zu einer Überschreitung des angegebenen Höchstmaßes kommen. In der Folgezeit kann der Leverage abhängig von den Marktbedingungen schwanken, sodass es trotz der ständigen Überwachung durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu Überschreitungen des angegebenen Höchstmaßes kommen kann.

Der Leverage wird mindestens einmal jährlich zum 31.12. festgestellt und allen Anleger mitgeteilt. Derzeit wird von der Investmentgesellschaft kein Leverage eingesetzt.