Dies ist eine Marketing-Anzeige. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt bzw. das Informationsdokument nach § 307 Abs. 1 und 2 KAGB sowie das Basisinformationsblatt bzw. das PRIIPs KID, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

derigo | Anregungen, Beschwerden und Anlegerrechte

Beschwerdemanagement

Alle Beschwerden werden revisionssicher, standardisiert und zentral verwaltet. Jede einzelne Beschwerde wird umgehend erfasst und an den zuständigen Fachbereich zur sofortigen Bearbeitung weitergeleitet.

Kunden und Geschäftspartner der derigo GmbH & Co. KG können kostenfrei ihre Beschwerden per Post, per E-Mail oder telefonisch an die derigo GmbH & Co. KG adressieren. Geben Sie hierbei bitte Ihren Namen, Vornamen, Ihre Adresse und Ihre Kundennummer sowie den Namen der Fondsgesellschaft an, an der Sie beteiligt sind.

Bei der Bearbeitung von Beschwerden gelten folgende Grundsätze:

  • Sofortige Reaktion an den Beschwerdesteller über den Eingang und die Bearbeitung der Beschwerde.
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen (sofern möglich) zur Behebung der Beschwerdeursache.
  • Schriftlich eingegangene Beschwerden werden schriftlich beantwortet.
  • Der Beschwerdesteller erhält spätestens nach 2 Arbeitstagen eine Antwort auf seine Beschwerde. Ist die Ursache der Beschwerde bis zu diesem Zeitpunkt nicht zu klären bzw. der Beschwerdegrund nicht zu beheben wird der Beschwerdesteller informiert, dass die Bearbeitung noch Zeit in Anspruch nimmt. Ziel ist es, eine Beschwerde dann innerhalb von maximal 7 Arbeitstagen zu bearbeiten und die Ursache zu beheben.
  • Die aus den Beschwerden gewonnenen Erkenntnisse fließen gezielt in die regelmäßigen Prozessoptimierungen ein.            

Erreichbarkeit       

Haben Sie Fragen, Kritik oder Beschwerden?
So können Sie uns erreichen:

Zentrale Anlegerbetreuung
Montag – Freitag 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
E-Mail: investorenbetreuung(at)bvt.de
Telefon: +49 89 5480660-0
Telefax: +49 89 5480660-10
Post: derigo GmbH & Co. KG, Rosenheimer Straße 141h, 81671 München 
 

Zuständige Verbraucherschlichtungsstellen

Die derigo GmbH & Co. KG nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor den folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teil:

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB)

Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen
Postfach 64 02 22
10048 Berlin
Tel.: +49 (0)30 257 616 90
Fax: +49 (0)30 257 616 91
E-Mail: info(at)ombudsstelle.com
Internet: www.ombudsstelle.com

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen

Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 2388-1907
Fax: +49 (0)69 709090-9901
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
Internet: www.bundesbank.de

Hinweis auf die Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission:
Die Europäische Kommission hat eine Europäische Plattform zur Online- Streitbeilegung („OS-Plattform“) bereitzustellen. Die OS-Plattform ist im Internet unter der Internet-Adresse http://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar.

Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)

Anleger, die Schadensersatzansprüche unter anderem wegen

  • falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation,
  • Verwendung einer falschen oder irreführenden öffentlichen Kapitalmarktinformation oder
  • Unterlassung der gebotenen Aufklärung darüber, dass eine öffentliche Kapitalmarktinformation falsch oder irreführend ist,

gerichtlich verfolgen, können bei dem zuständigen Prozessgericht die Durchführung eines Musterverfahrens nach dem KapMuG beantragen.

Öffentliche Kapitalmarktinformationen sind Informationen über Tatsachen, Umstände, Kennzahlen und sonstige Unternehmensdaten, die für eine Vielzahl von Kapitalanlegern bestimmt sind und einen Emittenten von Wertpapieren oder einen Anbieter von sonstigen Vermögensanlagen betreffen. Dazu gehören insbesondere die von der derigo GmbH & Co. KG verantworteten Verkaufsprospekte, Informationen gemäß § 307 Abs. 1 und 2 KAGB und wesentlichen Anlegerinformationen.

Das Musterverfahren findet vor dem Oberlandesgericht statt. Voraussetzung für die Einleitung eines Musterverfahrens sind mindestens zehn gleichgerichtete Anträge innerhalb von sechs Monaten. Jeder Antragsteller muss darlegen, dass der Entscheidung im Musterverfahren Bedeutung über den einzelnen Rechtsstreit hinaus für andere gleichgelagerte Rechtsstreitigkeiten zukommen kann.

Wird ein Musterverfahren eingeleitet, so werden alle Klageverfahren, die vom Ausgang des Musterverfahrens abhängen, bis zum Abschluss des Musterverfahrens ausgesetzt. Die jeweiligen Kläger und Beklagten in diesen Klageverfahren werden Beteiligte des Musterverfahrens.

Ist ein solches Musterverfahren bereits eingeleitet, können Anleger binnen sechs Monaten auch ohne vorherige gerichtliche Geltendmachung ihre Ansprüche durch einen Rechtsanwalt bei dem zuständigen Oberlandesgericht anmelden lassen. Die Anmeldung hemmt die Verjährung.


Musterverfahrensanträge und die Einleitung von Musterverfahren werden im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers bekannt (www.bundesanzeiger.de) bekannt gemacht.

Das Oberlandesgericht entscheidet über die vorgelegten Tatsachen- und Rechtsfragen durch Musterentscheid. Die Feststellungen des rechtskräftigen Musterentscheids binden die Prozessgerichte in allen ausgesetzten Verfahren.

Musterfeststellungsklage nach § 606 ZPO

Im Rahmen der Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO haben eingetragene Verbraucherschutzverbände die Möglichkeit, zugunsten von mindestens zehn betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern das Vorliegen oder Nichtvorliegen zentraler anspruchsbegründender bzw. anspruchsausschließender Voraussetzungen feststellen zu lassen. Die Musterfeststellungsklage wird ausschließlich zwischen dem klagenden Verbraucherschutzverband und der beklagten Partei geführt.

Wird eine Musterfeststellungsklage erhoben, so wird dies im Musterfeststellungsklagenregister veröffentlicht. Dieses Register wird beim Bundesamt für Justiz geführt (www.bundesjustizamt.de).

Bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins können Verbraucher Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die von den Feststellungen abhängen, zur Eintragung in das Klageregister anmelden.

Ergeht im Zuge der Musterfeststellungsklage ein positives Feststellungsurteil, muss der Verbraucher seine individuellen Ansprüche gegen die beklagte Partei vor dem zuständigen Zivilgericht geltend machen. In dem weiteren Verfahren sind die beklagte Partei und der Verbraucher an die Feststellungen aus der Musterfeststellungsklage gebunden.