This is a marketing communication. Please refer to the prospectus / the information document according to sec. 307 para. 1 and 2 KAGB and to the PRIIPs KID before making any final investment decisions.

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Offenlegung gemäß § 300 Abs. 2 KAGB: Leverage

 

BVT Concentio Vermögensstrukturfonds

Unter „Leverage“ (Hebelfinanzierung) ist jede Methode zu verstehen, mit der das Risiko der Investmentgesellschaft, etwa durch Kreditaufnahme oder auf andere Weise, erhöht wird. Nimmt die Investmentgesellschaft oder eine Objektgesellschaft, an der die Investmentgesellschaft sich ggf. beteiligt, Kredit auf, so führt dies zu einer Erhöhung des Leverage. Es ist zu erwarten, dass geschlossene AIF, deren Anteile die Investmentgesellschaft erwirbt, sowie Unternehmen, an denen solche geschlossenen AIF Beteiligungen erwerben, Kreditaufnahmen und andere das Risiko erhöhende Methoden einsetzen; die hierdurch erzeugte Hebelkraft wird jedoch von Gesetzes wegen in die Risikoberechnung auf Ebene der Investmentgesellschaft nur unter bestimmten Umständen einbezogen, die überwiegend voraussichtlich nicht vorliegen werden. Die mit dem Einsatz des Leverage verbundenen Risiken sind im Kapitel „Risiken“ im Abschnitt „Fremdfinanzierungsrisiken“ des Verkaufsprospektes beschrieben.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erwartet, dass das nach den von der Verordnung (EU) Nr. 231/2013 vorgeschriebenen Methoden (Brutto-Methode und Commitment-Methode) berechnete Risiko der Investmentgesellschaft ihren Nettoinventarwert um maximal das Zweieinhalbfache übersteigt.

Während der Dauer des erstmaligen Vertriebs der Investmentgesellschaft, längstens jedoch für die Dauer von 18 Monaten ab Beginn des Vertriebs kann es zu einer Überschreitung des angegebenen Höchstmaßes kommen. In der Folgezeit kann der Leverage abhängig von den Marktbedingungen schwanken, so dass es trotz der ständigen Überwachung durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu Überschreitungen des angegebenen Höchstmaßes kommen kann.

Der Leverage wird mindestens einmal jährlich zum 31.12. festgestellt und allen Anleger im Rahmen des jährlichen Risikoberichts als auch im Jahresbericht der Gesellschaft mitgeteilt.