Dies ist eine Marketing-Anzeige. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt bzw. das Informationsdokument nach § 307 Abs. 1 und 2 KAGB sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen des jeweiligen AIF, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.
Für die Anteile an dieser Investmentgesellschaft wird mit ökologischen und sozialen Merkmalen geworben. Nachhaltige Investitionen im Sinne des Art. 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 sind jedoch nicht Anlageziel dieser Investmentgesellschaft. Es wurde kein Index als Referenzwert festgelegt, um zu bestimmen, inwieweit die ökologischen und sozialen Merkmale erreicht werden.
Die Investmentgesellschaft investiert in geschlossene AIF, Objektgesellschaften und Unternehmen (nachfolgend einheitlich:Zielgesellschaften), die wiederum in
investieren. Die Investmentgesellschaft investiert vorwiegend in Zielgesellschaften, die sich bei der Auswahl ihrer Investitionen von Umweltzielen, sozialen Zielen und dem Ziel einer guten Unternehmensführung leiten lassen.
Mit der in den Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft festgelegten Anlagestrategie soll ein nach dem Grundsatz der Risikomischung zusammengestelltes Portfolio von Anteilen an geschlossenen AIF sowie Beteiligungen an Unternehmen und Objektgesellschaften aufgebaut werden, die in den Assetklassen Immobilien, Private Equity, Erneuerbare Energien und Infrastruktur investieren. Folgende Elemente der Anlagestrategie gelten verbindlich, um die Investitionen auszuwählen, mit denen die einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden sollen:
Assetklasse Erneuerbare Energien
Mindestens 5 % des investierten Kapitals werden in geschlossenen AIF angelegt, die mindestens 60 % ihres investierten Kapitals unmittelbar oder mittelbar in Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Windenergie, Sonnenenergie, Wasserkraft oder Biomasse investieren.
Assetklasse Infrastruktur
Mindestens 5 % des investierten Kapitals werden in geschlossenen AIF angelegt, die mindestens 60 % ihres investierten Kapitals unmittelbar oder mittelbar in Infrastruktur investieren (einschließlich als Infrastruktur genutzter Immobilien) oder in Beteiligungen an Unternehmen, die Infrastruktur errichten, instand halten, instand setzen, verwalten oder betreiben.
Assetklasse Private Equity
Mindestens 15 % des investierten Kapitals werden in geschlossenen AIF angelegt, die mindestens 60 % ihres investierten Kapitals unmittelbar oder mittelbar in Beteiligungen an Unternehmen mit Branchenschwerpunkten in einem oder mehreren der folgenden Bereiche anlegen: Bauwesen, Chemie und Werkstoffe, Computer und Unterhaltungselektronik, Finanzdienstleistungen, Immobilien, Kommunikationstechnologien und Kommunikationsinhalte, Konsumgüter und Handel, Landwirtschaft, Life Sciences (Biowissenschaften und Biotechnologie, Medizin), Software, Transportwesen, Unternehmens- und Industriedienstleistungen,
Unternehmens- und Industrieerzeugnisse, Verbraucherdienstleistungen.
Assetklasse Immobilien
Mindestens 35 % des investierten Kapitals werden in geschlossenen AIF angelegt, die mindestens 60 % ihres investierten Kapitals unmittelbar oder mittelbar in Immobilien anlegen.
Selbstverpflichtung der Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgrund der Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen (UN-PRI)
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist Unterzeichnerin der Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen (UNPRI). Sie hat sich zur Einhaltung folgender Prinzipien verpflichtet:
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft strebt eine Allokation an, bei der mindestens 51 % der Investitionen die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale aufweisen. Diese werden jedoch voraussichtlich nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten erfüllen.
Ob eine gute Unternehmensführung gegeben ist, wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft, die die Investmentgesellschaft verwaltet, anhand eines von der Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst entwickelten Scoring-Modells (s. unter (f)) bewertet. Dieses beinhaltet beispielsweise folgende Indikatoren:
Die Entwicklung der Investitionen der Investmentgesellschaft wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft anhand der regelmäßigen Berichterstattung der Zielvermögen beobachtet. Sollte über die Laufzeit ein Absinken des bei der Investition ermittelten Scores (s. nachfolgend unter (f)) festgestellt werden, wird die Kapitalverwaltungsgesellschaft im Dialog mit dem Manager des Zielvermögens auf eine stärkere Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsindikatoren, insbesondere in den Bereichen, in denen eine negative Entwicklung aufgetreten ist, hinwirken (beispielsweise durch die Ausübung von Stimm- und anderen Gesellschafterrechten).
Im Anlageprozess durchläuft jede Investitionsentscheidung der Kapitalverwaltungsgesellschaft ein dreistufiges Auswahlverfahren. Investitionen, die alle drei Stufen des Auswahlverfahrens erfolgreich bestanden haben, erfüllen die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale. Während der Laufzeit der Investition findet ein Monitoring durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft statt.
Stufe 1: Ausschlusskriterien
In Zielgesellschaften, die in folgende Branchen bzw. Wirtschaftsaktivitäten investieren, wird nicht investiert:
Stufe 2: Prüfung der ESG-Politik des Managements der Zielgesellschaften
Zielgesellschaften, deren Manager über keine ESG-Politik verfügen oder deren ESG-Politik nicht die Mindestanforderungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft erfüllt, qualifizieren sich nicht für Stufe 3 des Auswahlverfahrens und werden der Kategorie „Andere“ zugeordnet. Der Prüfungskatalog zur ESG-Politik beinhaltet Fragestellungen aus folgenden Themenbereichen:
Stufe 3: Scoring
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ermittelt anhand der vorvertraglichen Informationen, die von den Managern der Zielgesellschaften zur Verfügung gestellt werden, sowie anhand von Fragebögen, inwieweit die von ihr als relevant erachteten Nachhaltigkeitsindikatoren erfüllt sind. Ihre Ergebnisse werden je nach Feststellung mit +1, 0 oder -1 bewertet. Durch Addition aller Bewertungen wird eine Gesamtpunktzahl der potenziellen Zielgesellschaft ermittelt. Um die Stufe 3 des Auswahlverfahrens zu bestehen, ist das Erreichen einer Sollpunktzahl erforderlich. Im Falle des Vorliegens mehrerer Investitionsalternativen, die die Sollpunktzahl erreicht haben, wird die Investition mit der höheren Gesamtpunktzahl ausgewählt.
Ob die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bei einer Zielgesellschaft gegeben sind, wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft, die die Investmentgesellschaft verwaltet, anhand eines von der Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst entwickelten Scoring-Modells bewertet. Dieses beinhaltet beispielsweise folgende Nachhaltigkeitsindikatoren:
Bereich Umwelt
Bereich Soziales
Bereich gute Unternehmensführung
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft berücksichtigt bei Investitionen der Investmentgesellschaft etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht nach den Maßgaben der Verordnung (EU) 2019/2088, da ihr derzeit keine rechtssicheren Methoden zu deren Messung zur Verfügung stehen.
Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.* Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Eine Messung der Wirkung der Investitionen auf diese Indikatoren kann derzeit nicht erfolgen.
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*Der Anteil solcher Investitionen liegt voraussichtlich bei 0 %, da derzeit keine rechtssicheren Methoden zur Messung der erheblichen Beeinträchtigungen zur Verfügung stehen.
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