This is a marketing communication. Please refer to the prospectus / the information document according to sec. 307 para. 1 and 2 KAGB and to the PRIIPs KID before making any final investment decisions.

derigo | Produkte

Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Kapitalverwaltungsgesellschaft (§ 165 Abs. 3 Nr. 10 lit. b KAGB)

Die Vergütungspolitik der derigo GmbH & Co. KG genügt den Anforderungen des § 37 KAGB, des Anhangs II der Richtlinie 2011/61/EU sowie der „ESMA-Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD“ vom 3. Juli 2013.

Das aktuelle Vergütungssystem der derigo GmbH & Co. KG sieht keine variable Vergütung vor, sondern beinhaltet in branchenüblicher Höhe eine  fixe Jahresvergütung bzw. Monatsvergütung sowie fixe sonstige Zuwendungen (z.B. Überlassung eines Dienstwagens). Dies gilt für:

  • Geschäftsleiter,
  • Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der derigo GmbH & Co. KG oder der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben (Risikoträger),
  • Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen sowie
  • Mitarbeiter, die das Vergütungsniveau von Geschäftsleitern und Risikoträgern erreichen.

Die Gesamtsumme der jeweils im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, die Zahl der Begünstigten sowie eine Aufteilung nach Führungskräften und Risikoträgern, wird gemäß §§ 158, 135, 101 Abs. 3 KAGB im Jahresbericht des jeweiligen AIF offengelegt.

Ein Vergütungsausschuss ist nicht eingerichtet. Die Vergütung der Geschäftsleiter wird durch die Gesellschafterversammlung der derigo GmbH & Co. KG im Einvernehmen mit dem Beirat der derigo GmbH & Co. KG festgelegt. Die Vergütungen der Risikoträger, der Mitarbeiter mit Kontrollfunktion sowie der Mitarbeiter, die das Vergütungsniveau von Geschäftsleitern und Risikoträgern erreichen, werden von den Geschäftsleitern der derigo GmbH & Co. KG im Einvernehmen mit dem Beirat der derigo GmbH & Co. KG festgelegt.