Dies ist eine Marketing-Anzeige. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt bzw. das Informationsdokument nach § 307 Abs. 1 und 2 KAGB sowie das Basisinformationsblatt bzw. das PRIIPs KID, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.
Die BVT Concentio Vermögensstrukturfonds IV GmbH & Co. Geschlossene Investment KG
Global in Sachwerte investieren
Die BVT Concentio Vermögensstrukturfonds IV GmbH & Co. Geschlossene Investment KG (BVT Concentio IV) ermöglicht Privatanlegern, bereits mit einer überschaubaren Summe in einen ausgewählten Mix aus Sachwert- und Unternehmensbeteiligungen zu investieren. Dabei stehen institutionelle Zielfonds im Investitionsfokus, die aufgrund von Eintrittsbarrieren für Privatanleger sonst nicht zugänglich sind. Geplant sind Investitionen in Beteiligungen aus den Assetklassen Immobilien, Unternehmensbeteiligungen (Private Equity), Erneuerbare Energien und Infrastruktur.
Der BVT Concentio IV ist im Vertrieb der Baden-Württembergischen Bank sowie ausgewählter Sparkassen.
Portfoliokonzepte der BVT
Das Portfoliokonzept der BVT Concentio Serie bündelt unterschiedliche Sachwert- und Unternehmensbeteiligungen in einer strukturierten Investmentlösung. Anleger profitieren dadurch von einer professionellen Diversifikation über mehrere Anlageklassen und Investitionszeitpunkte hinweg – in einer transparenten und komfortablen Struktur. Dabei stehen langfristige Anlagestrategien, sorgfältige Auswahlprozesse und eine ausgewogene Strukturierung im Mittelpunkt.
Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung einer Beteiligung.
Neben den vorgenannten Nachhaltigkeitsaspekten sollten bei einer Investitionsentscheidung alle Eigenschaften und Ziele des Fonds, die im Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt beschrieben sind, berücksichtigt werden.
Wesentliche Risiken
Mit der Investition in den BVT Concentio IV sind Risiken verbunden. Es handelt sich um Anteile an einer Investmentgesellschaft. Es besteht keine Kapitalgarantie; die Anlage kann zu einem finanziellen Verlust führen. Mögliche Risiken sind:
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da die Anteile an der Investmentgesellschaft nur eingeschränkt handelbar sind.
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im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb von Immobilienbeteiligungen.
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falls für die Objekte niedrigere Verkaufspreise als kalkuliert erzielt werden.
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Bei negativer Entwicklung besteht das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens erleidet.
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falls Mietflächen in den Fondsobjekten nicht oder nur unterhalb der Kalkulation vermietbar sind, Mieter ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen oder im Zusammenhang mit Neuvermietungen ungeplante Kosten entstehen.
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Darüber hinaus bestehen weitere Risiken:
Anleger gehen mit dieser unternehmerischen Beteiligung eine langfristige Bindung ein, die mit Risiken verbunden ist. Sie stellen der Investmentgesellschaft Eigenkapital zur Verfügung, das durch Verluste aufgezehrt werden kann. Die Beteiligung ist nur eingeschränkt handelbar. Es besteht das Risiko, dass sie nicht veräußert werden kann. Die Anteile an der Investmentgesellschaft weisen aufgrund der vorgesehenen Zusammensetzung des Investmentvermögens und der Abhängigkeit von der Marktentwicklung sowie den bei der Verwaltung verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf. Das bedeutet, dass der Wert der Anteile auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen nach oben und nach unten unterworfen sein kann. Bei Investitionen in die Assetklasse Immobilien besteht insbesondere das Risiko, dass die prognostizierten Mieteinnahmen nicht erreicht werden. Bei Investitionen in die Assetklasse Private Equity besteht unter anderem das Risiko, dass das Portfolio des Zielfonds keine ausreichende Anzahl an Unternehmensbeteiligungen enthält bzw. das Zeichnungskapital nicht ausreichend investiert wird. Bei Investitionen in die Assetklasse Erneuerbare Energie besteht das Risiko, dass auf Grund von Wetter- und Klimaveränderungen die Menge der erzeugten Energie niedriger als prognostiziert ist. Bei Infrastrukturanlagen ist nicht ausgeschlossen, dass sie nicht in dem erwarteten Umfang angenommen werden und somit geringere Einnahmen generieren. Es bestehen weitere Risiken, die im Verkaufsprospekt, im Basisinformationsblatt und den Jahresberichten erläutert werden. Frühere Wertentwicklungen sowie Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die Investmentgesellschaft ist in den ersten 18 Monaten nach Beginn des Vertriebs noch nicht risikogemischt investiert.
Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt
Die für eine Anlageentscheidung maßgebliche Beschreibung der Risiken und sonstiger wesentlicher Einzelheiten erfolgen im Verkaufsprospekt sowie im Basisinformationsblatt und den Jahresberichten, die Sie – jeweils in deutscher Sprache und kostenlos – in Papierform von Ihrem Anlageberater oder von der derigo GmbH & Co. KG, Rosenheimer Straße 141 h, 81671 München, erhalten, sowie in elektronischer Form hier herunterladen können.Zusammenfassung der Anlegerrechte
Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher Sprache unter www.derigo.de/Anlegerrechte verfügbar.
Eignung für Anleger
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Die Mindestbeteiligung am BVT Concentio Vermögensstrukturfonds IV beträgt 10.000 EUR zzgl. 5 % Ausgabeaufschlag.
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Der BVT Concentio IV richtet sich an Privatanleger sowie an professionelle und semiprofessionelle Anleger im Sinne des KAGB, die das Ziel der Vermögensoptimierung verfolgen und einen langfristigen Anlagehorizont von mindestens 20 Jahren haben. Es handelt sich um ein Produkt für Anleger mit erweiterten Kenntnissen und/oder Erfahrungen mit Finanzprodukten. Der Anleger kann finanzielle Verluste tragen (bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals) und legt keinen Wert auf Kapitalschutz.
Der BVT Concentio IV fällt bei der Risikobewertung auf einer Skala von 1 (sicherheitsorientiert) bis 7 (sehr risikobereit) in Risikoklasse 6.
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Eine Beteiligung am BVT Concentio IV ist nicht geeignet: für Anleger, die nur über Basis-Kenntnisse und/oder Basis-Erfahrungen mit Finanzprodukten verfügen; für Anleger, die Wert auf Kapitalerhalt legen und keinen vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals tragen können; für Anleger, die nicht über eine hohe Risikobereitschaft verfügen; für Anleger, die eine Anlage mit einer festen Verzinsung suchen; für Anleger, die eine Anlage mit einem bereits heute feststehenden Rückzahlungsbetrag zu einem festen Rückzahlungstermin suchen; für Anleger, die vor dem Ablauf von 20 Jahren über den investierten Betrag verfügen müssen. Die Investition in den BVT Concentio IV ist als Ergänzung zu bereits vorhandenen Kapitalanlagen gedacht. Sie sollte nicht die einzige Kapitalanlage des Anlegers bilden.
Dokumente
Alle wichtigen Unterlagen zum Fonds finden Sie hier zum Download. Bitte beachten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen vor einer Anlageentscheidung.
Gesetzlich vorgeschriebene Verkaufsunterlagen
- BVT Concentio IV - Verkaufsprospekt
- BVT Concentio IV - Aktualisierung Verkaufsprospekt vom 01.08.2025
- BVT Concentio IV - Aktualisierung Verkaufsprospekt vom 01.04.2026
- BVT Concentio IV - Aktualisierung Verkaufsprospekt vom 19.06.2026
- BVT Concentio IV - Basisinformationsblatt
- BVT Concentio IV - Jahresbericht 2024
- BVT Concentio IV - Verkaufsprospekt mit Nachträgen 06.2026
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Mitteilung zur Änderung der Anlagebedingungen und des Gesellschaftsvertrages
Offenlegung gemäß § 272 KAGB: Nettoinventarwert (NAV)
Der Nettoinventarwert des Investmentvermögens und bezogen auf einen Anteil wird ab Beginn der Platzierungsphase bis zu deren Beendigung zum Ende eines jeden Monats ermittelt und an dieser Stelle veröffentlicht. Nach Beendigung der Vertriebsphase wird er anlassbezogen (z.B. bei Kapitalerhöhungen und bei Ausscheiden eines Anlegers im Falle seiner Ausschließung oder seiner berechtigten außerordentlichen Kündigung), mindestens aber einmal jährlich zum Ende des Geschäftsjahres der Investmentgesellschaft ermittelt und im Login-Bereich dieser Website (www.derigo.de) sowie im Jahresbericht veröffentlicht.
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Nettoinventarwert 897,95 EUR je Anteil im Nominalbetrag von 1.000 EUR gezeichneter Einlage
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Zuletzt berechnet am 31.07.2026
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung gemäß Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) BVT Concentio Vermögensstrukturfonds IV GmbH & Co. Geschlossene Investment KG
(a) Zusammenfassung
Die BVT Concentio Vermögensstrukturfonds IV Geschlossene Investment KG (Investmentgesellschaft) investiert in geschlossene AIF und Objektgesellschaften und Unternehmen (nachfolgend einheitlich: Zielgesellschaften), die wiederum in
Immobilien,
Beteiligungen an Unternehmen,
Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Erneuerbaren Energien und
Infrastruktur
investieren. Die Investmentgesellschaft investiert bevorzugt in Zielgesellschaften, die sich bei der Auswahl ihrer Investitionen von Umweltzielen, sozialen Zielen und dem Ziel einer guten Unternehmensführung leiten lassen.Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt und keine ökologisch nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Die Auswahl der Investitionen erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung der von den Vereinten Nationen ausgegebenen 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung und der Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen (UN-PRI).
Es wurde kein Referenzwert benannt, um die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
(b) Kein nachhaltiges Investitionsziel
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber die Investmentgesellschaft tätigt weder nachhaltige Investitionen noch ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der EU-Taxonomie. Daher werden bei der Anlagestrategie die wichtigsten nachhaltigen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigt. Auch die Grundsätze zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen finden keine Anwendung.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wurden nicht berücksichtigt.Wie stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?
Die Investmentgesellschaft tätigt weder nachhaltige Investitionen noch ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der EU-Taxonomie.(c) Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Die Investmentgesellschaft investiert in geschlossene AIF und Objektgesellschaften und Unternehmen (nachfolgend einheitlich: Zielgesellschaften), die wiederum in
Immobilien,
Beteiligungen an Unternehmen,
Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus Erneuerbaren Energien und Infrastruktur
investieren. Die Investmentgesellschaft investiert bevorzugt in Zielgesellschaften, die sich bei der Auswahl ihrer Investitionen von Umweltzielen, sozialen Zielen und dem Ziel einer guten Unternehmensführung leiten lassen.Es wurde kein Referenzwert benannt, um die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Welche Nachhaltigkeitsindikatoren werden zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, die durch dieses Finanzprodukt beworben werden, herangezogen?
Ob die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bei einer Zielgesellschaft gegeben sind, wird von der für die Anlagen der Investmentgesellschaft verantwortlichen Kapitalverwaltungsgesellschaft anhand eines von ihr selbst entwickelten Scoring-Modells bewertet. Dieses beinhaltet beispielsweise folgende Nachhaltigkeitsindikatoren:
Bereich Umwelt
Luftverschmutzung
Treibhausgasemissionen
CO2-Ausstoß/Reduktion
Bodenverunreinigungen
Biodiversität
Wasserverschmutzung
Gefährliche Substanzen
Flächenversiegelung
Lärmbelästigung
Wasserverbrauch
Bereich SozialesAllgemeine Menschenrechte
Keine Kinderarbeit
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Faire Arbeitsbedingungen
Nichtdiskriminierung
Auswirkung auf soziale Belange (Mieter / Allgemeinheit)
Einbindung in das Quartalsumfeld
Anbindung ÖPNV
Zwangs- oder Pflichtarbeit
Lokale Beschäftigung
Bereich gute UnternehmensführungKorruptionsbekämpfung
Interessenkonflikte
Datenschutz
Compliance
Welches sind die Ziele der nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt werden sollen, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?Die Investmentgesellschaft tätigt weder nachhaltige Investitionen noch ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der EU-Taxonomie.
(d) Anlagestrategie
Mit der in den Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft festgelegten Anlagestrategie soll ein nach dem Grundsatz der Risikomischung zusammengestelltes Portfolio von Anteilen an geschlossenen AIF sowie Beteiligungen an Unternehmen und Objektgesellschaften aufgebaut werden, die in den Assetklassen Immobilien, Private Equity, Erneuerbare Energie und Infrastruktur investieren.
Die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet werden, sind:
Erneuerbare Energien
Mindestens 5 % des investierten Kapitals werden in geschlossenen AIF angelegt, die mindestens 60 % ihres investierten Kapitals unmittelbar oder mittelbar in Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Erneuerbaren Energien investieren.
Infrastruktur
Mindestens 5 % des investierten Kapitals werden in geschlossenen AIF angelegt, die mindestens 60 % ihres investierten Kapitals unmittelbar oder mittelbar in Infrastruktur investieren (einschließlich als Infrastruktur genutzter Immobilien) oder in Beteiligungen an Unternehmen, die Infrastruktur errichten, instand halten, instand setzen, verwalten oder betreiben.
Private Equity
Mindestens 15 % werden in Anteilen an geschlossenen AIF angelegt, die mindestens 60 % ihres investierten Kapitals unmittelbar oder mittelbar in Beteiligungen an Unternehmen mit Branchenschwerpunkten in einem oder mehreren der folgenden Bereiche investieren: Bauwesen, Chemie und Werkstoffe, Computer und Unterhaltungselektronik, Finanzdienstleistungen, Immobilien, Kommunikationstechnologien und Kommunikationsinhalte, Konsumgüter und Handel, Landwirtschaft, Life Sciences, Software, Transportwesen, Unternehmens- und Industriedienstleistungen, Unternehmens- und Industrieerzeugnisse, Verbraucherdienstleistungen.
Immobilien
Mindestens 35 % des investierten Kapitals werden in Anteilen an geschlossenen AIF angelegt, die mindestens 60 % ihres investierten Kapitals unmittelbar oder mittelbar in Immobilien investieren und diesbezüglich eine langfristige Anlagestrategie verfolgen.
Selbstverpflichtung der Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgrund der Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen (UN-PRI)
Die für die Anlagen der Investmentgesellschaft verantwortliche Kapitalverwaltungsgesellschaft ist Unterzeichnerin der Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen (UN-PRI). Sie hat sich zur Einhaltung folgender Prinzipien verpflichtet:
- Wir werden ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich einbeziehen.
- Wir werden aktive Anteilseigner sein und ESG-Themen in unserer Investitionspolitik und -praxis berücksichtigen.
- Wir werden Unternehmen und Körperschaften, in die wir investieren, zu einer angemessenen Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen anhalten.
- Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung der Prinzipien in der Investmentbranche vorantreiben.
- Wir werden mit anderen UN-PRI-Zeichnern, Finanzmarktteilnehmern, Investoren und Stakeholdern zusammenarbeiten, um unsere Wirksamkeit bei der Umsetzung der Prinzipien zu steigern.
- Wir werden über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien Bericht erstatten.
- Wie werden die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, bewertet?
Ob eine gute Unternehmensführung gegeben ist, wird anhand eines Scoring-Modells bewertet, das die für die Anlagen der Investmentgesellschaft verantwortliche Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst entwickelt hat.
Dieses beinhaltet beispielsweise folgende Indikatoren:- Klare, der Unternehmensgröße angemessene, Managementstrukturen (z. B. Risikomanagement, Compliance, Interne Revision)
- Erfüllung der geltenden regulatorischen und gesetzlichen Standards
- Richtlinien für die Unternehmensführung, wie z. B. zur Korruptionsbekämpfung, zur Vermeidung von Interessenkonflikten etc.
- Regelmäßige interne und externe Berichterstattung nach anerkannten Standards
(e) Aufteilung der Investitionen
Die im Folgenden beschriebene Aufteilung der Investitionen bezieht sich auf die Allokation, die als geplante Allokation der Investmentgesellschaft in den vorvertraglichen Informationen (Verkaufsprospekt) ausgewiesen ist. Inwieweit diese Zielvorgaben zu einem bestimmten Stichtag erreicht wurden, kann dem jeweils aktuellen Jahresbericht entnommen werden.
Die Investmentgesellschaft strebt eine Allokation an, bei der mindestens 51 % der Investitionen auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind (Kategorie #1). Bis zu 49 % der Investitionen können andere Investitionen der Kategorie #2 sein.
Mindestens 51 % der Investitionen werden voraussichtlich auf die Unterkategorie #1B entfallen; diese Investitionen sind auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet, können aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Die Kategorie #2 beinhaltet Liquiditätsanlagen in Bankguthaben, Geldmarktinstrumenten und Wertpapieren sowie Investitionen in Zielgesellschaften, die nicht auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind. Der angestrebte Mindestanteil jeder Kategorie oder Unterkategorie an den Investitionen der Investmentgesellschaft berechnet sich nach dem Anteil ihres Marktwerts am Marktwert aller Investitionen der Investmentgesellschaft. Investitionen der Zielgesellschaften in Unternehmen werden der jeweiligen Kategorie bzw. Unterkategorie jeweils anteilig nach den Umsatzerlösen zugerechnet, die ein Unternehmen aus seinen auf ökologische bzw. soziale Merkmale ausgerichteten Aktivitäten erzielt. Die Anteile der Kategorien bzw. Unterkategorien werden sich während der Laufzeit der Investmentgesellschaft verändern, weil der Marktwert der Investitionen Schwankungen unterliegt und weil Veräußerungserlöse nicht vollständig reinvestiert, sondern ausgeschüttet werden sollen.
Inwiefern werden durch den Einsatz von Derivaten die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht?
Die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale werden nicht durch den Einsatz von Derivaten erreicht.(f) Überwachung der ökologischen und sozialen Merkmale
Die Entwicklung der Investitionen der Investmentgesellschaft wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft anhand der regelmäßigen Berichterstattung der Zielgesellschaften beobachtet. Sollte über die Laufzeit ein Absinken des bei der Investition ermittelten Scores festgestellt werden, wird die Kapitalverwaltungsgesellschaft im Dialog mit dem Manager der Zielgesellschaft auf eine stärkere Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsindikatoren, insbesondere in den Bereichen, in denen eine negative Entwicklung aufgetreten ist, hinwirken (beispielsweise durch die Ausübung von Stimm- und anderen Gesellschafterrechten).
(g) Methoden
Im Anlageprozess durchläuft jede Investitionsentscheidung der Kapitalverwaltungsgesellschaft für die Investmentgesellschaft ein dreistufiges Auswahlverfahren. Während der Laufzeit der Investition findet ein Monitoring statt.
Stufe 1: Ausschlusskriterien
In Zielgesellschaften, die in folgende Branchen bzw. Wirtschaftsaktivitäten investieren, wird nicht angelegt:Herstellung und Handel von Rüstungsgütern und zugehörige Infrastruktur,
Exploration und Handel von Kohle und Erdöl sowie
Anlagen zur Energieerzeugung aus Atomkraft,
Tabakprodukte sowie
Pornographie und Prostitution.
In Zielgesellschaften, die Investitionen in Unternehmen nicht ausschließen, die für schwere Verstöße gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte verantwortlich sind (ohne dass eine positive Perspektive besteht) wird nicht angelegt. Diese Leitprinzipien sind:Schutz der internationalen Menschenrechte
Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
Beseitigung von Zwangsarbeit
Abschaffung der Kinderarbeit
Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
Förderung größeren Umweltbewusstseins
Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
Eintreten gegen alle Arten von KorruptionAusgeschlossen sind ferner unmittelbare oder mittelbare Investitionen in Staatsemittenten, die für schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte verantwortlich sind (Einstufung als „not free“ nach dem Freedom House Index unter freedomhouse.org oder einem gleichwertigen Rating).
Stufe 2: Prüfung der ESG-Politik des Managements der Zielgesellschaften
Zielgesellschaften, deren Manager über keine ESG-Politik verfügen oder deren ESG-Politik nicht die Mindestanforderungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft erfüllt, qualifizieren sich nicht für Stufe 3 des Auswahlverfahrens und werden der Kategorie „#2 Andere Investitionen“ zugeordnet.Der Prüfungskatalog zur ESG-Politik beinhaltet Fragestellungen aus folgenden Themenbereichen:
- Werden vom Manager der Zielgesellschaft maßgebliche ESG-Kriterien (Risiken und Möglichkeiten) ermittelt und bewertet?
- Werden maßgebliche ESG-Kriterien in Unternehmen, in die eine Zielgesellschaft investiert, identifiziert und im Hinblick auf ihre Maßgeblichkeit eingeordnet (Prozesse)?
- Werden identifizierte ESG-Kriterien in den Entscheidungsprozess, die Strukturierung der Transaktion und den Post-Investment Aktions-/ Wertschöpfungsplan aufgenommen?
- Bestehen Monitoringprozesse, um das Management der ESG-Kriterien in Zielunternehmen zu überprüfen?
- Werden ESG-Kennzahlen erhoben und regelmäßig gemessen?
- Erfolgt ein Reporting ESG-relevanter Themen gegenüber Investoren?
- Verpflichtet sich der Manager der Zielgesellschaft zu internationalen Standards, Guidelines, Reporting Frameworks oder Initiativen, die nachhaltige Investitionsstrategien fördern (z. B. UN-PRI)?
Stufe 3: Scoring
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ermittelt anhand der Informationen, die von den Managern der Zielgesellschaften zur Verfügung gestellt werden, sowie anhand von Fragebögen, inwieweit die von ihr als relevant erachteten Nachhaltigkeitsindikatoren erfüllt sind. Ihre Ergebnisse werden je nach Feststellung mit +1, 0 oder -1 bewertet. Durch Addition aller Bewertungen wird eine Gesamtpunktzahl der potenziellen Zielgesellschaft ermittelt. Voraussetzung für eine Investition der Investmentgesellschaft in die jeweilige Zielgesellschaft ist das Erreichen einer Sollpunktzahl. Im Falle des Vorliegens mehrerer Investitionsalternativen, die die Sollpunktzahl erreicht haben, wird die Investition mit der höheren Gesamtpunktzahl ausgewählt.Monitoring
Die Entwicklung der Investitionen der Investmentgesellschaft wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft anhand der regelmäßigen Berichterstattung der Zielgesellschaften beobachtet. Sollte über die Laufzeit ein Absinken des bei der Investition ermittelten Scores festgestellt werden, wird die Kapitalverwaltungsgesellschaft im Dialog mit dem Manager der Zielgesellschaft auf eine stärkere Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsindikatoren, insbesondere in den Bereichen, in denen eine negative Entwicklung aufgetreten ist, hinwirken (beispielsweise durch die Ausübung von Stimm- und anderen Gesellschafterrechten).(h) Datenquellen und -verarbeitung
Die Investmentgesellschaft greift zur Bewertung der ökologischen und sozialen Merkmale einer Investition im Rahmen des dreistufigen Auswahlverfahrens auf Daten zurück, die ihr von den Zielfondsmanagern zur Verfügung gestellt werden und prüft diese auf Plausibilität. Sind die zur Verfügung gestellten Daten nach Auffassung der Investmentgesellschaft nicht ausreichend, um eine abschließende Bewertung der ökologischen und sozialen Merkmale einer Investition vorzunehmen, so nimmt die Investmentgesellschaft eigene Recherchen vor und erschließt sich die entsprechenden Datenquellen. Die Daten werden elektronisch erfasst. Eine Schätzung von Daten aufgrund von einer nicht zufriedenstellenden Datenlage findet in ca. 15 % der Fälle statt.
(i) Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Eine Investition wird nur dann getätigt, wenn die Datengrundlage nach Auffassung der Investmentgesellschaft ausreichend ist, um die Investition im Rahmen des dreistufigen Auswahlverfahrens zu beurteilen. Investitionen, bei denen aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit diese Wertung nicht getroffen werden kann, werden entweder nicht erworben oder werden unter “#2 Andere Investitionen“ (siehe oben unter „(e) Aufteilung der Investitionen“) eingeordnet. Damit hat eine eingeschränkte Datenverfügbarkeit grundsätzlich keine Auswirkungen darauf, wie die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
(j) Sorgfaltspflicht
Die derigo GmbH & Co. KG hat bei der Verwaltung der Investmentgesellschaft die Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und der Delegierten Verordnung (EU) 231/2013 einzuhalten. Hiernach ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft verpflichtet, vor Erwerb von Vermögensgegenständen für die Investmentgesellschaft angemessene, dokumentierte und regelmäßig aktualisierte Sorgfaltsprüfungsprozesse einzuhalten. Die Dokumentation der Sorgfaltsprüfungsprozesse unterliegt der Prüfung durch die Interne Revision der Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie durch den Abschlussprüfer der Kapitalverwaltungsgesellschaft und durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Für die Investmentgesellschaft gelten die Rechnungslegungsvorschriften des KAGB, der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungs-Verordnung, des Handelsgesetzbuchs sowie der Verordnung (EU) 2019/2088. Der Anhang zum Jahresbericht enthält Informationen dazu, inwieweit die ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt wurden. Hieraus ergibt sich auch, in welchem Umfang die geplante Allokation gemäß Abschnitt (e) zu einem bestimmten Stichtag erreicht werden konnte. Die Rechnungslegung der Investmentgesellschaft wird durch einen Abschlussprüfer geprüft; der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wird der BaFin vorgelegt.(k) Mitwirkungspolitik
Die für die Anlagen der Investmentgesellschaft verantwortliche Kapitalverwaltungsgesellschaft ist Unterzeichnerin der Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen (UN-PRI). Bestandteil der UN-PRI sind auch die folgenden Prinzipien einer aktiven Mitwirkungspolitik:
Wir werden aktive Anteilseigner sein und ESG-Themen in unserer Investitionspolitik und -praxis berücksichtigen.Wir werden Unternehmen und Körperschaften, in die wir investieren, zu einer angemessenen Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen anhalten.
In diesem Zusammenhang gilt auch nach Tätigung einer Investition, dass deren Entwicklung von der Kapitalverwaltungsgesellschaft anhand der regelmäßigen Berichterstattung der Zielgesellschaften beobachtet wird. Sollte über die Laufzeit ein Absinken des bei der Investition ermittelten Scores festgestellt werden, wird die Kapitalverwaltungsgesellschaft im Dialog mit dem Manager der Zielgesellschaft auf eine stärkere Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsindikatoren, insbesondere in den Bereichen, in denen eine negative Entwicklung aufgetreten ist, hinwirken (beispielsweise durch die Ausübung von Stimm- und anderen Gesellschafterrechten).
Wichtige Hinweise
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Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung einer Beteiligung. Die zukünftige Wertentwicklung unterliegt der Besteuerung, die von der persönlichen Situation des jeweiligen Anlegers abhängig ist und sich in der Zukunft ändern kann. Es besteht keine Kapitalgarantie, so dass die Anlage zu einem finanziellen Verlust führen kann.
Bei einer Anlage in geschlossene inländische Publikums-AIF oder geschlossene inländische Spezial-AIF oder reserved alternative investment funds („RAIF“) nach Luxemburger Recht für professionelle und semiprofessionelle Anleger geht der Anleger eine langfristige Bindung ein, die mit Risiken verbunden ist. Insbesondere sind eine Verschlechterung des Marktumfeldes und der Mietraten im Markt sowie eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Gegebenheiten möglich. Die Beteiligungen weisen aufgrund der vorgesehenen Zusammensetzung des jeweiligen Investmentvermögens und der Abhängigkeit von der Marktentwicklung sowie den bei der Verwaltung verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf. Das bedeutet, dass der Wert der Anteile auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen nach oben und nach unten unterworfen sein kann. Es können projektentwicklungstypische Risiken, insbesondere das Risiko eines nicht prognosegemäßen Bauverlaufs bzw. Verkaufs auftreten. Der Anleger stellt der Investmentgesellschaft Eigenkapital zur Verfügung, das durch Verluste aufgezehrt werden kann. Die Beteiligung ist nur eingeschränkt handelbar. Es besteht das Risiko, dass der Anleger seinen Anteil nicht veräußern oder keinen ihrem Wert angemessenen Preis erzielen kann. Sofern es sich um eine Investition in US-Dollar handelt, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. Der Anleger sollte daher bei seiner Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbeziehen. Eine Darstellung der wesentlichen Risiken enthalten die Verkaufsunterlagen. Für inländische Spezial- AIF sind die Informationen gemäß § 307 Absatz 1 und 2 KAGB sowie das Basisinformationsblatt in der jeweils aktuellen Fassung sowie der letzte Jahresbericht von Ihrem Anlageberater oder von der derigo GmbH & Co. KG, Rosenheimer Straße 141 h, 81671 München, erhältlich. Für inländische Publikums-AIF sind der Verkaufsprospekt sowie das Basisinformationsblatt in der jeweils aktuellen Fassung sowie der letzte veröffentlichte Jahresbericht – jeweils in deutscher Sprache und kostenlos – in Papierform von Ihrem Anlageberater oder von der derigo GmbH & Co. KG, Rosenheimer Straße 141 h, 81671 München, erhältlich oder unter www.derigo.de abrufbar. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher Sprache unter www.derigo.de/Anlegerrechte verfügbar. Für RAIF nach Luxemburger Recht sind der Verkaufsprospekt sowie das PRIIPs KID in der jeweils aktuellen Fassung sowie der letzte Jahresbericht von der BVT Beratungs-, Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft für internationale Vermögensanlagen mbH, Tölzer Straße 2, 82031 Grünwald erhältlich.