Dies ist eine Marketing-Anzeige. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt bzw. das Informationsdokument nach § 307 Abs. 1 und 2 KAGB sowie das Basisinformationsblatt bzw. das PRIIPs KID, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.
Gesetzliche Informationspflichten
derigo Offenlegung
Als regulierte externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) unterliegt die derigo gesetzlichen Informationspflichten. Diese werden unter den hier aufgeführten Rubriken offengelegt.
Stimmrechtsausübung
Strategien für die Ausübung von Stimmrechten
Die von derigo verwalteten AIF sind unmittelbar oder mittelbar über eine Tochtergesellschaft des jeweiligen AIF an geschlossenen AIF (Ziel-AIF) und Unternehmen beteiligt, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind (Ziel-Unternehmen).
Im Hinblick auf Kapitalmaßnahmen von Ziel-AIF und Ziel-Unternehmen werden zugunsten der von derigo verwalteten AIF Zustimmungsvorbehalte vereinbart. Soweit die Vereinbarung von Zustimmungsvorbehalten nicht durchsetzbar ist, überprüft derigo die Einhaltung der jeweils gesellschaftsvertraglich vereinbarten Voraussetzungen für Kapitalmaßnahmen und beschreitet notfalls den Rechtsweg. derigo stimmt Kapitalmaßnahmen nur zu, wenn dies mit den Anlagezielen und der Anlagepolitik der von derigo verwalteten AIF in Einklang steht.
Aus der Ausübung von Stimmrechten können sich Interessenkonflikte ergeben. Sie werden nach der bei derigo geltenden Interessenkonflikterichtlinie behandelt. Einzelheiten zu den aufgrund dieser Strategien getroffenen Maßnahmen stellen wir unseren Anlegern auf Verlangen kostenfrei zur Verfügung.
Artikel 3 (SFDR)
Umsetzung von Art. 3 der Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor)
Die nachfolgend aufgeführten Informationen dienen der Umsetzung von Art. 3 der Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor).
Über derigo
Die derigo GmbH & Co. KG (derigo) wurde im Rahmen der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) im Jahr 2013 als Kapitalverwaltungsgesellschaft der BVT Unternehmensgruppe gegründet. Die BVT ist seit 1976 im Bereich der Strukturierung und des Managements von Sachwertanlagen aktiv. Die derigo vereint in der Unternehmensgruppe übergreifend wertvolles Know-how aus den Bereichen der Sachwertanlage und der Unternehmensbeteiligungen. Als Initiator verantwortet sie die Konzeption aller geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIF) der BVT und übernimmt deren Verwaltung.
Nachhaltigkeit bei derigo
Tradition und Zukunft
Klimawandel, Ressourcenknappheit, Urbanisierung, technologischer Fortschritt, steigender Energiebedarf, demografischer Wandel und wachsende Ansprüche an den Gesundheitssektor sind Herausforderungen, die zukunftsfähige und nachhaltige Konzepte und Lösungen erfordern. Nachhaltig agierende Unternehmen können in diesem Marktumfeld Produkte und Dienstleistungen entwickeln und anbieten, welche langfristig zu einer ressourcenschonenden Lösung der genannten Herausforderungen beitragen. Unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken weisen nachhaltige Investitionen häufig sogar eine höhere zu erwartende Rentabilität auf als konventionelle Produkte, sodass der frühzeitige Fokus auf Nachhaltigkeit langfristig auch einen Wettbewerbsvorteil verspricht.
Die derigo hat 2019 die „UN Principles for Responsible Investment“ (UN PRI) unterzeichnet. Die Vereinten Nationen (UN) fördern seit 2006 Prinzipien für verantwortliches Investieren. Die UN PRI sind mit aktuell über 5.000 Unterzeichnern (https://www.unpri.org/about-PRI) – mit einem verwalteten Vermögen von über 121 Billionen US-Dollar – die größte Initiative zur Implementierung, Verfolgung und Überwachung dieser Prinzipien weltweit.
Diese Verpflichtung der derigo reiht sich ein in die Tradition nachhaltigen Handelns ihrer Muttergesellschaft BVT, die bereits seit den 1980er Jahren Beteiligungsmöglichkeiten konzipiert hat, bei denen Ökologie und Ökonomie im Einklang standen.
Unsere Ziele im Rahmen einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmenspolitik
ESG (Environmental, Social and Governance) fasst die drei nachhaltigkeitsbezogenen Verantwortungsbereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zusammen. Als Richt- und Leitlinien zur Bewertung von Risiken (und Chancen) in diesen Verantwortungsbereichen dienen die einzelnen ESG-Kriterien. Es ist unser Ziel, ESG-Kriterien in alle Ebenen unserer Geschäftstätigkeit noch stärker zu integrieren und in unserem Handeln konsequent ökologische und soziale Maßstäbe zu berücksichtigen.
Environmental
Wir nehmen den Klimawandel ernst
- Mit verschiedenen Maßnahmen in allen Geschäftsbereichen mindern wir CO2-Emissionen und unseren Energie-, Wasser- und Papierverbrauch.
- Mit dem Vorantreiben von Digitalisierungsmaßnahmen schonen wir Ressourcen.
- Müllvermeidung setzen wir in unseren Bürogebäuden aktiv um.
- Wir fördern eine umweltbewusste und nachhaltige Mobilität unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Unternehmensweit etablieren wir ein hohes Bewusstsein für umwelt- und ressourcenschonendes Verhalten.
- Wir engagieren uns in Umweltprojekten und wollen unser Engagement kontinuierlich ausbauen.
- Wir konzipieren und verwalten Fonds, die dezidiert in Erneuerbare Energien und nachhaltige Infrastruktur investieren.
Social
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Grundlage für den Erfolg der Unternehmensgruppe
- Wir fördern die Gesundheit und Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Durch Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsprogramme investieren wir in unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bieten attraktive Perspektiven.
- Wir fördern eine integrative, gleichberechtigte und fair vergütete Arbeitskultur.
- Work-Life-Balance im Fokus: Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist uns wichtig.
- Mit Teambuilding-Maßnahmen und Firmenveranstaltungen schaffen wir ein kollegiales Miteinander.
- Wir engagieren uns in sozialen Projekten und wollen unser Engagement weiter ausbauen.
Governance
Gute und transparente Unternehmensführung ist uns eine Verpflichtung. Darum pflegen wir einen offenen und vertrauensvollen Dialog mit unseren Kunden. Ihre Bedürfnisse stellen wir in den Vordergrund und erfüllen dabei sowohl gesetzlich vorgegebene als auch freiwillige ESG-Anforderungen.
Die derigo als vollregulierte Kapitalgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch, das detaillierte Vorgaben zur Unternehmensführung enthält, erfüllt bereits seit 2013 die gesetzlichen Anforderungen:
- Konsequente Trennung von Portfolio- und Risikomanagement gewährleistet unabhängige Entscheidungs- und Prüfungsprozesse
- Interessenskonflikte werden, soweit sie sich nicht vermeiden lassen, im Interesse der verwalteten Investmentvermögen und der Anleger gelöst
- Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Geldwäsche gewährleisten ordnungsgemäße Geschäfte mit seriösen Geschäftspartnern
- Kontrolle durch interne und externe Prüfinstanzen wie Abschlussprüfer, interne Revision sowie Compliance-Beauftragten gewährleisten ein hohes Maß an Qualität und Sicherheit bei der Verwaltung von Anlegergeldern
- Gewährleistung von Datenschutz und IT-Sicherheit zum Schutz von Anlegern, Geschäftspartnern und Mitarbeitern
- Anonyme Möglichkeit des Whistleblowings bei Verstößen gegen die gesetzlichen und internen Vorgaben sowie jeder Art von Diskriminierung
- Offenlegung von Informationen gemäß nationalen und internationalen Standards
- Einhaltung der für derigo geltenden gesetzlichen Vorgaben bei allen Auslagerungen an Unternehmen der BVT Unternehmensgruppe
- Festgelegte Regelungen für die Vergabe von Dienstleistungen
- Einführung einer transparenten Berichterstattung zu ESG-Themen gegenüber Kunden, Partnern und der Öffentlichkeit
Ziel ist es, eine hohe Kundenzufriedenheit zu erreichen, die auf Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und Transparenz beruht.
Etablierung eines ESG-Teams
Die Verantwortung für Nachhaltigkeitsfragen der derigo liegt unmittelbar bei der Geschäftsführung, die auch das unternehmensübergreifende ESG-Team persönlich leitet. Die Aufgabe dieses ESG-Teams aus Vertretern relevanter Unternehmensbereiche ist es, unternehmensinterne ESG-Ziele zu definieren, ESG-Initiativen innerhalb des Unternehmens federführend umzusetzen sowie deren Erreichung zu überprüfen. In regelmäßigen Meetings werden ESG-Themen diskutiert und die ESG-Politik weiterentwickelt. Jährlich erfolgt eine Überprüfung der Zielerreichung auf Unternehmensebene.
ESG-Kriterien im Investitionsprozess
Die Berücksichtigung von ESG-Kriterien ist fester Bestandteil unserer Investitionsentscheidungen und unseres Assetmanagements in allen Geschäftsbereichen. Hierzu haben wir für jeden einzelnen Unternehmensbereich, Immobilien Europa, Immobilien USA, Energie und Infrastruktur, Multi Asset und Private Equity, eine individuelle ESG-Investitionspolitik definiert, die insbesondere im Hinblick auf neue regulatorische Anforderungen ständig weiterentwickelt wird.
Neben der Berücksichtigung von ESG-Kriterien im Investitionsprozess stellt auch der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken einen festen Bestandteil der ESG-Strategie der derigo dar. Im Risikomanagement wurde im Rahmen der Risikoinventur zur Nachhaltigkeit keine eigene Risikokategorie etabliert, da Nachhaltigkeitsrisiken auf die bekannten Risikoarten (Liquiditäts-, Gegenpartei-, Markt- und operationelle Risiken) Einfluss nehmen. Nachhaltigkeitsrisiken sind insofern unter dem Aspekt des Proportionalitätsgrundsatzes in die Prozesse des Risikomanagements implementiert, mit dem Ziel eine angemessene Berücksichtigung im laufenden Risikocontrolling zu entwickeln, zu dokumentieren und im Zeitablauf an sich verändernde Gegebenheiten anzupassen.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung deren Eintreten tatsächlich oder potentielle negative Auswirkungen auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines AIF oder auch der derigo haben können. Die Nachhaltigkeitsrisiken werden in zwei Rubriken gefasst: Klima und Umwelt sowie Soziales und Unternehmensführung. Die Nachhaltigkeitsrisiken werden pro Produktbereich im Rahmen der durchgeführten Risikoinventur erfasst, Risikoarten zugeordnet und in die bestehende Risikomatrix integriert. Nachhaltigkeitsrisiken im Bereich Klima und Umwelt unterteilen sich in physische Risiken und Transitionsrisiken.
Nachhaltigkeitsrisiken sollen– soweit dies möglich ist – bereits bei der Ankaufsentscheidung identifiziert werden und als wesentliche Komponente Eingang in den Entscheidungsprozess zur Vornahme einer Investition finden.
Verpflichtung im Rahmen der UN PRI-Initiative
Mit der Unterzeichnung der internationalen PRI-Initiative der UN (Principles for Responsible Investment) bekennt und verpflichtet sich die derigo als Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Umsetzung von ESG-Kriterien auf Unternehmensebene und im Investitionsprozess und damit einhergehend zu verantwortungsvollem und nachhaltigem Investieren über alle Assetklassen hinweg.
Die sechs Prinzipien der UN PRI lauten:
- Wir werden ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich einbeziehen.
- Wir werden aktive Anteilseigner sein und ESG-Themen in unserer Investitionspolitik und -praxis berücksichtigen.
- Wir werden Unternehmen und Körperschaften, in die wir investieren, zu einer angemessenen Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen anhalten.
- Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung der Prinzipien in der Investmentbranche vorantreiben.
- Wir werden mit anderen UN PRI-Zeichnern, Finanzmarktteilnehmern, Investoren und Stakeholdern zusammenarbeiten, um unsere Wirksamkeit bei der Umsetzung der Prinzipien zu steigern.
- Wir werden über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien Bericht erstatten.
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Überarbeitung der SFDR veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die derigo GmbH & Co. KG beobachtet die weitere Entwicklung und wird ihre Offenlegungen nach Inkrafttreten und Anwendbarkeit der geänderten Regelungen entsprechend anpassen.
Artikel 4 (SFDR)
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Erklärung gemäß Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungs-Verordnung)
Die derigo GmbH & Co. KG („derigo“) berücksichtigt zum aktuellen Zeitpunkt auf Ebene des Unternehmens nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne des Artikel 4 der Offenlegungs-Verordnung.
derigo steht noch keine ausreichende Datengrundlage zur Verfügung, um für alle Investitionen der von ihr verwalteten AIF die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne des Artikels 4 der Offenlegungs-Verordnung messen zu können. Auf Unternehmensebene können diese daher derzeit nicht berücksichtigt werden. Einige der von derigo verwalteten AIF berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen bereits bei einem Teil ihrer Investitionsentscheidungen und berichten hierüber zu den gesetzlich vorgesehenen Stichtagen.
derigo entwickelt derzeit eine Strategie, wie sich der Anteil von Investitionen, bei denen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren festgestellt werden können, erhöhen lässt.
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Überarbeitung der SFDR veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die derigo GmbH & Co. KG beobachtet die weitere Entwicklung und wird ihre Offenlegungen nach Inkrafttreten und Anwendbarkeit der geänderten Regelungen entsprechend anpassen.
Vergütungspolitik Artikel 5 (SFDR)
Umsetzung von Art. 5 der Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor)
Die nachfolgend aufgeführten Informationen dienen u. a. der Umsetzung von Artikel 5 Offenlegungs-Verordnung (SFDR).
Die Vergütungspolitik der derigo GmbH & Co. KG genügt den Anforderungen des § 37 KAGB, des Anhangs II der Richtlinie 2011/61/EU sowie der „ESMA-Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD“ vom 3. Juli 2013.
Das aktuelle Vergütungssystem der derigo GmbH & Co. KG sieht keine variable Vergütung vor, sondern beinhaltet in branchenüblicher Höhe eine fixe Jahresvergütung bzw. Monatsvergütung sowie fixe sonstige Zuwendungen (z.B. Überlassung eines Dienstwagens). Dies gilt für:
- Geschäftsleiter,
- Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der derigo GmbH & Co. KG oder der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben (Risikoträger),
- Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen sowie
- Mitarbeiter, die das Vergütungsniveau von Geschäftsleitern und Risikoträgern erreichen.
Die Gesamtsumme der jeweils im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, die Zahl der Begünstigten sowie eine Aufteilung nach Führungskräften und Risikoträgern, wird gemäß §§ 158, 135, 101 Abs. 3 KAGB im Jahresbericht des jeweiligen AIF offengelegt.
Ein Vergütungsausschuss ist nicht eingerichtet. Die Vergütung der Geschäftsleiter wurde durch die Gesellschafterversammlung der derigo GmbH & Co. KG im Einvernehmen mit dem Beirat der derigo GmbH & Co. KG festgelegt. Die Vergütungen der Risikoträger, der Mitarbeiter mit Kontrollfunktion sowie der Mitarbeiter, die das Vergütungsniveau von Geschäftsleitern und Risikoträgern erreichen, werden von den Geschäftsleitern der derigo GmbH & Co. KG im Einvernehmen mit dem Beirat der derigo GmbH & Co. KG festgelegt.
Die Vergütungspolitik der derigo GmbH & Co. KG steht im Einklang mit den Vorgaben zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die derigo GmbH & Co. KG hat die UN-“Principles for Responsible Investments“ unterzeichnet und beachtet die hierin festgelegten Grundsätze bei sämtlichen Investitionsentscheidungen. Die betreffenden Umsätze der Gesellschaft und die hieraus erwirtschafteten Vergütungen der Mitarbeiter beruhen somit auf Investitionen, die Nachhaltigkeitsrisiken entsprechend berücksichtigen.
Die derigo GmbH & Co. KG betrachtet ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als wesentliche Grundlage für den Erfolg des Unternehmens. Sie sollen sich wohlfühlen und dem Unternehmen langfristig erhalten bleiben. Hierfür wurden neben einer angemessenen Vergütung ergänzende wesentliche Komponenten identifiziert, wie die Sicherheit des Arbeitsplatzes, persönliche Entwicklungsmöglichkeiten und eine gute Arbeitsatmosphäre:
- derigo GmbH & Co. KG fördert die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Sie investiert durch Ausbildungs- Fort- und Weiterbildungsprogramme in ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bietet dadurch attraktive Perspektiven.
- Sie fördert eine gleichberechtigte, integrative und fair vergütete Arbeitskultur.
- Sie stellt die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (Work-Life-Balance) in den Fokus.
- Sie schafft mit Teambuildingmaßnahmen und Firmenveranstaltungen ein kollegiales Miteinander.
Grundsätze zur Auftragsausführung
Hier können Sie die “Richtlinie zur Auswahl und Ausführung Best Execution” einsehen.