Dies ist eine Marketing-Anzeige. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt bzw. das Informationsdokument nach § 307 Abs. 1 und 2 KAGB sowie das Basisinformationsblatt bzw. das PRIIPs KID, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

derigo | Vergütungspolitik

Umsetzung von Art. 5 der Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor)

Die nachfolgend aufgeführten Informationen dienen u. a. der Umsetzung von Artikel 5 Offenlegungs-Verordnung (SFDR).

Die Vergütungspolitik der derigo GmbH & Co. KG genügt den Anforderungen des § 37 KAGB, des Anhangs II der Richtlinie 2011/61/EU sowie der „ESMA-Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD“ vom 3. Juli 2013.

Das aktuelle Vergütungssystem der derigo GmbH & Co. KG sieht keine variable Vergütung vor, sondern beinhaltet in branchenüblicher Höhe eine fixe Jahresvergütung bzw. Monatsvergütung sowie fixe sonstige Zuwendungen (z.B. Überlassung eines Dienstwagens). Dies gilt für:

  • Geschäftsleiter,
  • Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der derigo GmbH & Co. KG oder der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben (Risikoträger),
  • Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen sowie
  • Mitarbeiter, die das Vergütungsniveau von Geschäftsleitern und Risikoträgern erreichen.

Die Gesamtsumme der jeweils im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, die Zahl der Begünstigten sowie eine Aufteilung nach Führungskräften und Risikoträgern, wird gemäß §§ 158, 135, 101 Abs. 3 KAGB im Jahresbericht des jeweiligen AIF offengelegt.

Ein Vergütungsausschuss ist nicht eingerichtet. Die Vergütung der Geschäftsleiter wurde durch die Gesellschafterversammlung der derigo GmbH & Co. KG im Einvernehmen mit dem Beirat der derigo GmbH & Co. KG festgelegt. Die Vergütungen der Risikoträger, der Mitarbeiter mit Kontrollfunktion sowie der Mitarbeiter, die das Vergütungsniveau von Geschäftsleitern und Risikoträgern erreichen, werden von den Geschäftsleitern der derigo GmbH & Co. KG im Einvernehmen mit dem Beirat der derigo GmbH & Co. KG festgelegt.

Die Vergütungspolitik der derigo GmbH & Co. KG steht im Einklang mit den Vorgaben zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die derigo GmbH & Co. KG hat die UN-“Principles for Responsible Investments“ unterzeichnet und beachtet die hierin festgelegten Grundsätze bei sämtlichen Investitionsentscheidungen. Die betreffenden Umsätze der Gesellschaft und die hieraus erwirtschafteten Vergütungen der Mitarbeiter beruhen somit auf Investitionen, die Nachhaltigkeitsrisiken entsprechend berücksichtigen.

Die derigo GmbH & Co. KG betrachtet ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als wesentliche Grundlage für den Erfolg des Unternehmens. Sie sollen sich wohlfühlen und dem Unternehmen langfristig erhalten bleiben. Hierfür wurden neben einer angemessenen Vergütung ergänzende wesentliche Komponenten identifiziert, wie die Sicherheit des Arbeitsplatzes, persönliche Entwicklungsmöglichkeiten und eine gute Arbeitsatmosphäre:

  • derigo GmbH & Co. KG fördert die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Sie investiert durch Ausbildungs- Fort- und Weiterbildungsprogramme in ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bietet dadurch attraktive Perspektiven.
  • Sie fördert eine gleichberechtigte, integrative und fair vergütete Arbeitskultur.
  • Sie stellt die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (Work-Life-Balance) in den Fokus.
  • Sie schafft mit Teambuildingmaßnahmen und Firmenveranstaltungen ein kollegiales Miteinander.