Dies ist eine Marketing-Anzeige. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt bzw. das Informationsdokument nach § 307 Abs. 1 und 2 KAGB sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen des jeweiligen AIF, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.
Mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) hat der Gesetzgeber 2013 die Aufgaben und Pflichten für die Verwahrung von Finanzinstrumenten wie Alternative Investmentfonds neu geregelt. Nach den Bestimmungen des KAGB muss eine Kapitalverwaltungsgesellschaft eine sog. „Verwahrstelle“ beauftragen, die insbesondere Kontrollfunktionen nach dem KAGB übernimmt.
Verwahrstelle der von derigo verwalteten AIF ist die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG.
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